Landesregierung verabschiedet verschärftes Nichtraucherschutzgesetz
Das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalens ist vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet worden. Das Parlament beschloss die Novelle am Donnerstag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen. Dagegen votierten in der namentlichen Abstimmung CDU und FDP, es gab drei Enthaltungen.
Deshalb darf in der nordrhein-westfälischen Gastronomie ab 1.Mai 2013 nicht mehr geraucht werden.
Das Verbot gilt für handelsübliche Glimmstängel ebenso wie für Kräuter- und elektrische Zigaretten, als auch für Zigarren.
Ab Mai 2013 wird das Rauchen in Kneipen nur noch in "echten" geschlossenen Gesellschaften gestattet sein. Also zum Beispiel bei privaten Familienfeiern. Dagegen nicht bei Betriebs- und Vereinsfeiern. Auf diese Weise soll dafür gesorgt werden, dass nicht jede "normale" Zusammenkunft in einer Kneipe künftig als "geschlossene Gesellschaft" ausgeflaggt werden kann.
Das konsequente Rauchverbot wird auch in allen öffentlichen Einrichtungen gelten. In Schulen auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen auf dem Gelände.
Betroffen von der Neufassung des Gesetzes sind auch Schwimmbäder und Sporthallen sowie Konzert- und Theatersäle.
Auch die noch geltenden Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, wie Karneval und Schützenfeste, werden ab dem Frühjahr gestrichen.
Der Bußgeldrahmen wird von 1000 auf 2500 Euro erweitert.