"Arbeit muss sich lohnen" Rentenkonzept beschlossen

Veröffentlicht am 24.11.2012 in Bundespolitik


Die SPD hat ihr neues Rentenkonzept beschlossen.

Ein kleiner Parteitag verabschiedete das Papier mit dem Titel
"Arbeit muss sich lohnen" einstimmig bei vier Enthaltungen.

Peer Steinbrück lobte den "einmütigen Beschluss". Die SPD habe die "Debatte von Kopf auf die Füße gestellt", sie beginne mit Bekämpfung der Erwerbsarmut - und nicht mit der Altersarmut, sowie es Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) propagiert.

Das Rentenkonzept der SPD sieht folgende Kernpunkte vor:

Rentenzugang:
Wer 45 Versicherungsjahre - nicht Beitragsjahre - aufweist, soll auch schon vor dem 65. Lebensjahr ohne Einbußen in Rente gehen können. Bisher erhalten Beschäftigte nur dann die volle Rente, wenn sie 45 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und 65 Jahre alt sind.

Eine Erklärung dazu:
Unterschied zwischen Versicherungsjahren und Beitragsjahren

Als Beitragsjahre bezeichnet man die Zeiten, in denen man Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, wodurch sie die Berechnung der späteren Rente erhöht. Mütter erhalten für die Kinderzeiten Beiträge vom Staat als Guthaben und Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosenzeiten werden ebenfalls hinzugerechnet.

Versicherungsjahre hingegen sind die Jahre, in denen man überhaupt Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Also auch die Schul- und Ausbildungsjahre. Der Unterschied zu den Beitragsjahren ist jedoch, dass diese Zeiten, da keine Einzahlungen getätigt wurden, auch nicht die Rentenzahlung erhöhen.

Solidarrente:
Diese soll nach 30 Beitragsjahren - auch nach längerer Arbeitslosigkeit oder einem Billigjob - einen Mindestanspruch von 850 Euro im Monat garantieren. Für alle, die trotz 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren nicht auf diesen Betrag kommen, soll im Sozialrecht eine zweite Stufe der Grundsicherung eingeführt werden

Ost-Renten:
Diese sollen bis 2020 stufenweise auf West-Niveau angeglichen werden.

Rente mit 67:
Sie wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt, soll aber erst in Kraft treten, wenn mindestens die Hälfte der älteren Arbeitnehmer
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Mindestlohn:
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde verhindert eine massenhafte Altersarmut.

Die Mehrkosten, die deutlich im zweistelligen Milliardenbereich liegen, werden entweder aus Steuer- oder aus Haushaltsmitteln finanziert.Die Beiträge werden in kleinen Schritten angehoben.
Die von der Rentenversicherung angepeilte Obergrenze von 22 Prozent bis 2029 soll aber nicht überschritten werden.

 

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